Allgemeine Buchungsbedingungen

Glanz und Gloria Models, Teil der JD Management GmbH, Klosterstraße 20, 40211 Düsseldorf, Deutschland. Handelsregister-Nr. HRB 66987. USt-IdNr. DE280965942.

1. Parteien, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für jede über Glanz und Gloria Models vermittelte Buchung eines Models und gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Kunden, soweit die Agentur nicht schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.1 Agentur bezeichnet Glanz und Gloria Models, Teil der JD Management GmbH, Klosterstraße 20, 40211 Düsseldorf, Deutschland, Handelsregister-Nr. HRB 66987, USt-IdNr. DE280965942.

1.2 Kunde bezeichnet die Person oder das Unternehmen, die das Model bucht, einschließlich eines in ihrem Auftrag handelnden Vermittlers, einer Produktionsfirma oder einer Werbeagentur. Der Kunde haftet gemeinsam mit einem solchen Vermittler.

1.3 Model bezeichnet das von der Agentur vertretene Talent, das im Rahmen einer Buchung zur Verfügung gestellt wird.

1.4 Buchung bezeichnet eine bestätigte Verpflichtung des Models für einen Auftrag nach Maßgabe der Buchungsbestätigung.

1.5 Auftrag bezeichnet die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungen, das Datum, die Startzeit, den Ort und den Leistungsumfang.

1.6 Nutzung bezeichnet Medien, Gebiet, Dauer und Exklusivität, in deren Rahmen der Kunde das Bild des Models verwenden darf, wie in der Buchungsbestätigung angegeben.

1.7 Die Agentur handelt als Vertreterin des Models. Das Model ist selbstständig tätig und weder Arbeitnehmer des Kunden noch der Agentur, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

1.8 Die Buchungsbestätigung, diese Bedingungen und jede von der Agentur schriftlich bestätigte Änderung bilden die gesamte Vereinbarung. Im Widerspruchsfall hat die Buchungsbestätigung Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Buchungsablauf, Optionen und Stornierung

Eine Buchung ist erst verbindlich, wenn der Kunde das Model gebucht und die Agentur eine schriftliche Buchungsbestätigung über die Website oder per E-Mail erteilt hat.

2.1 Optionen. Eine Option ist eine unverbindliche Vormerkung der Verfügbarkeit des Models. Optionen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs gereiht. Die Agentur kann den Kunden auffordern, eine Option spätestens 24 Stunden vor dem Auftrag zu bestätigen oder freizugeben; fragt ein zweiter Kunde eine verbindliche Buchung an, muss der erste Kunde innerhalb von 2 Stunden bestätigen, andernfalls verfällt die Option.

2.2 Buchungsbestätigung. Der Kunde hat in der Anfrage Datum, Start- und Endzeit, Ort, Nutzung, Honorar sowie besondere Anforderungen (Garderobe, Haare, Make-up, Nacktheit, Reise) anzugeben. In der Buchungsanfrage nicht genannte Bedingungen bedürfen der Vereinbarung.

2.3 Stornierung durch den Kunden. Eine bestätigte Buchung kann nur schriftlich storniert werden. Auf das vereinbarte Honorar fallen folgende Stornogebühren an:

Frist vor StartzeitStornogebühr
Mehr als 48 Stunden50 %
Weniger als 48 Stunden oder Nichterscheinen100 %
Mehrtagesaufträge: Stornierung nach dem ersten TagVollständiges Honorar für alle gebuchten Tage

Die Stornogebühren sind pauschalierter Schadensersatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur und dem Model kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.4 Verschiebung. Die Verschiebung einer bestätigten Buchung gilt als Stornierung, sofern die Agentur der Verlegung nicht schriftlich zustimmt. Die Verfügbarkeit des Models für den neuen Termin ist nicht garantiert.

2.5 Wetter und kundenseitige Absage. Wird der Auftrag wegen des Wetters, einer Verzögerung oder eines kundenseitigen Umstands am Auftragstag abgesagt oder verkürzt, bleibt das vollständige Honorar für den gebuchten Zeitraum zahlbar.

2.6 Stornierung durch die Agentur oder das Model. Die Agentur kann das Model in Fällen von Krankheit, Unfall, Trauerfall oder anderen schwerwiegenden, vom Model nicht zu vertretenden Umständen ohne Haftung zurückziehen und wird nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatz vorschlagen.

2.7 Verspätung. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen durch Reisestörungen oder andere von ihr nicht zu vertretende Ereignisse. Verzögerungen des Kunden verkürzen den gebuchten Zeitraum nicht.

3. Honorare, Provision, Auslagen und Überstunden

Der Kunde zahlt das in der Buchungsbestätigung angegebene Honorar des Models zuzüglich der Provision der Agentur sowie der nachstehend genannten Auslagen, Steuern und Überstunden.

3.1 Modelhonorar. Das Honorar deckt ausschließlich die gebuchten Stunden des Auftrags. Nutzungshonorare und Buyouts werden gesondert nach Ziffer 6 abgerechnet, sofern die Buchungsbestätigung kein Gesamthonorar ausweist.

3.2 Agenturprovision. Der Kunde zahlt der Agentur zusätzlich zum Modelhonorar eine Buchungsgebühr von 20 % des Modelhonorars. Die Agentur behält zudem ihre mit dem Model vereinbarte Provision von 20 % vom Modelhonorar ein.

3.3 Gebuchte Stunden. Ein Standard-Buchungstag umfasst 8 Stunden einschließlich einer unbezahlten Pause von 1 Stunde, gerechnet von der Startzeit bis zum Ende. Halbtagesbuchungen umfassen bis zu 4 Stunden.

3.4 Überstunden. Zeit über die gebuchten Stunden hinaus wird mit dem 1,5-fachen Stundensatz abgerechnet. Zeit nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird mit dem 2-fachen Stundensatz abgerechnet.

3.5 Reise und Unterbringung. Der Kunde trägt alle Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten sowie Tagespauschalen für das Model. Reisekosten werden, soweit nicht gesondert bestimmt, in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

3.6 Anproben, Tests und Proben. Anproben, Castings mit Arbeitsinhalt, Testaufnahmen und Proben werden zum vereinbarten Satz vergütet, sofern die Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt.

3.7 Auslagen. Garderobenreinigung, Make-up, Haare, Spezialausrüstung und vergleichbare Kosten trägt der Kunde. Die Agentur kann Auslagen zum Selbstkostenpreis weiterbelasten.

3.8 Steuern. Alle Honorare sind Nettobeträge. Die deutsche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet, soweit sie anfällt. Ist der Kunde zum Steuerabzug verpflichtet, hat er dies der Agentur vor dem Auftrag mitzuteilen und die Steuerbescheinigung vorzulegen.

4. Rechnungsstellung und Zahlung

Der Kunde hat jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig, ohne Aufrechnung oder Abzug, zu zahlen.

4.1 Rechnungsstellung. Die Agentur stellt dem Kunden nach dem Auftrag Rechnung, bei neuen Kunden, Fernreisen oder Aufträgen über 10.000 EUR auch im Voraus. Die Agentur kann vor dem Auftrag eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen.

4.2 Zahlung an die Agentur. Der Kunde zahlt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Agentur. Eine Zahlung unmittelbar an das Model befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung.

4.3 Zahlungsverzug. Überfällige Beträge sind ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszins nach § 288 BGB zu verzinsen (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr). Der Kunde trägt zudem die angemessenen Kosten der Beitreibung einschließlich der Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB.

4.4 Aussetzung der Rechte. Bis zur vollständigen Zahlung aller Honorare darf der Kunde die Bilder des Models weder veröffentlichen noch verbreiten. Die Agentur kann außerdem weitere Buchungen für den Kunden ablehnen.

4.5 Einwendungen. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben; der unstreitige Teil ist fristgerecht zu zahlen.

4.6 Währung. Rechnungen werden in EUR gestellt. Bankgebühren und Wechselkurskosten trägt der Kunde.

5. Schutz des Models und Arbeitsbedingungen

Der Kunde hat ein sicheres, respektvolles und professionelles Arbeitsumfeld zu gewährleisten; das Model darf ein unsicheres oder übergriffiges Set ohne Nachteil verlassen.

5.1 Sicherheit. Der Kunde ist für die Sicherheit von Set, Location, Ausrüstung, Stunts, Tieren und Transport verantwortlich. Der Kunde hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen.

5.2 Pausen und Ruhezeiten. Dem Model ist nach höchstens 5 Stunden Arbeit eine Essenspause zu gewähren, ferner regelmäßige Erholungspausen und mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen Arbeitstagen. Verpflegung, Trinkwasser und ein nicht einsehbarer Umkleidebereich sind bereitzustellen.

5.3 Nacktheit und sensible Inhalte. Nacktheit, teilweise Nacktheit, Dessous, Bademode, intime oder sexualisierte Inhalte sowie jede über normales Posing hinausgehende Berührung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Models und einer ausdrücklichen Beschreibung in der Buchungsbestätigung. Die Zustimmung kann am Auftragstag widerrufen werden. Bei einem geschlossenen Set darf nur unbedingt erforderliches Personal anwesend sein.

5.4 Verhalten. Belästigung, Diskriminierung, unerwünschte Berührungen, Druck zum Konsum von Alkohol oder Drogen sowie unbefugtes Fotografieren oder Filmen des Models werden nicht geduldet. Der Kunde hat jeder Beschwerde unverzüglich nachzugehen.

5.5 Minderjährige. Ein Model unter 18 Jahren darf nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und innerhalb der Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu Arbeitszeit, Nachtarbeit und Schulbesuch gebucht werden.

5.6 Änderungen des Auftrags. Der Kunde darf Umfang, Garderobe, Konzept oder Nutzung am Auftragstag nicht ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ändern. Das Model darf solche Änderungen ablehnen.

5.7 Haare, Körper und Erscheinungsbild. Der Kunde darf das Erscheinungsbild des Models ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Models und der Agentur nicht schneiden, färben, piercen, bräunen, tätowieren oder sonst dauerhaft verändern.

5.8 Reise. Der Kunde organisiert eine sichere Unterbringung und Beförderung des Models, einschließlich sicherer Transfers nach spätem Arbeitsende. Für den Auftrag erforderliche Reisedokumente und Visa organisiert und bezahlt der Kunde in Abstimmung mit der Agentur.

6. Nutzungsrechte, Bildrechte und Nennung

Der Kunde darf das Bild des Models nur im Rahmen der in der Buchungsbestätigung genannten Medien, des Gebiets und des Zeitraums nutzen; alle weiteren Rechte verbleiben beim Model.

6.1 Umfang der Nutzung. Die Nutzung wird bestimmt durch Medium (Print, Digital, Social, Broadcast, Außenwerbung, Verpackung, am POS), Gebiet, Dauer sowie Produkt oder Kampagne. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung nach Ziffer 6.11.

6.2 Erweiterung. Zur Erweiterung der Nutzung in zeitlicher, räumlicher oder medialer Hinsicht hat der Kunde die schriftliche Zustimmung der Agentur einzuholen und das zusätzliche Honorar zu zahlen; dieses beträgt je Verdoppelung des Umfangs mindestens 100 % des ursprünglichen Nutzungshonorars oder den vereinbarten Betrag.

6.3 Unbefugte Nutzung. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus berechtigt die Agentur, 200 % des üblichen Honorars für diese Nutzung in Rechnung zu stellen; weitere Ansprüche bleiben unberührt.

6.4 Buyouts. Ein Buyout gewährt die Nutzung für die genannten Medien und das genannte Gebiet im genannten Zeitraum. Auch ein unbefristetes Buyout erlaubt keine Nutzung in herabsetzendem, politischem, erotischem, Tabak-, Alkohol-, pharmazeutischem oder sonst sensiblem Zusammenhang, soweit dies nicht vorab vereinbart wurde.

6.5 Redaktionelle und Portfolio-Nutzung. Soweit die Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt, dürfen das Model und die Agentur die finalen Bilder nach der ersten Veröffentlichung durch den Kunden für Portfolio, Website und Social Media des Models nutzen, mit Nennung des Kunden, soweit bekannt.

6.6 Retusche und Bearbeitung. Der Kunde darf Bilder nur im üblichen professionellen Umfang retuschieren. Gesicht oder Körperform, Hautfarbe oder Identität des Models dürfen nicht in irreführender Weise verändert und das Bild des Models nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung mit anderen Inhalten verbunden werden, die seine Aussage verfälschen.

6.7 Synthetische Medien und KI. Der Kunde darf Bild, Stimme oder Erscheinungsbild des Models ohne gesonderte schriftliche Zustimmung und Vergütung nicht verwenden, um KI-Modelle, digitale Doubles oder synthetische Inhalte zu trainieren, zu erstellen oder zu erzeugen, und das Model nicht klonen oder digital nachbilden.

6.8 Freigabe. Model und Agentur haben das Recht, Auswahl und retuschierte Bilder vor der Veröffentlichung zu sehen, soweit dies in der Buchungsbestätigung vereinbart ist.

6.9 Nennung. Der Kunde nennt Agentur und Model, soweit üblich, in der vereinbarten Form.

6.10 Entzug. Verstößt der Kunde gegen Ziffer 4 oder 6, kann die Agentur verlangen, dass der Kunde die Nutzung der Bilder einstellt und sie aus dem Verkehr zieht.

6.11 Buyouts und Nutzungsrechte. Jede Nutzung der Bilder, Videos oder sonstiger Inhalte des Models über den ursprünglich vereinbarten Zweck, die Medien, das Gebiet oder den Nutzungszeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Glanz und Gloria Models und kann zusätzliche Buyout-Gebühren auslösen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzung auf 2 Jahre, in allen Medien, weltweit beschränkt. Zusätzliche Buyout-Gebühren und Nutzungsrechte sind vor jeder erweiterten oder zusätzlichen Nutzung schriftlich zu vereinbaren.

7. Exklusivität, Haftung, Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Haftung der Agentur ist wie nachstehend beschränkt; es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Düsseldorf.

7.1 Exklusivität und Branchenkonflikte. Exklusivität oder Branchenkonflikte gelten nur, wenn sie in der Buchungsbestätigung genannt und gesondert vergütet sind. Ohne vereinbarte Exklusivität darf die Agentur das Model auch an konkurrierende Marken vermitteln.

7.2 Direktbuchungen. Der Kunde darf das Model für 24 Monate nach einer über die Agentur erfolgten Buchung sowie für einen von der Agentur vermittelten Auftrag nicht ohne die Agentur direkt buchen oder mit ihm verhandeln. Ein Verstoß berechtigt die Agentur zu ihrer vollen Provision auf diese Tätigkeit.

7.3 Verantwortung des Kunden. Der Kunde haftet für Verlust, Schaden oder Verletzung des Models sowie für Verlust oder Beschädigung seines Eigentums, die durch den Kunden, sein Personal, seine Subunternehmer oder den Auftrag verursacht werden. Der Kunde stellt Agentur und Model von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Bilder durch den Kunden entstehen.

7.4 Beschränkte Haftung der Agentur. Die Agentur haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Models und nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Ihre Gesamthaftung für einen Auftrag ist auf das für diesen Auftrag erhaltene Honorar beschränkt; ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden), Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie jede weitere gesetzlich nicht ausschließbare Haftung.

7.5 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, einschließlich Krankheit, Unfall, Streik, schwerer Wetterbedingungen, Reisestörungen, Epidemie, Krieg oder behördlicher Maßnahmen. Honorare für bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Auslagen bleiben zahlbar.

7.6 Vertraulichkeit. Jede Partei hat die kommerziellen Bedingungen und nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

7.7 Datenschutz. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten des Models und des Kunden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Kunde darf die personenbezogenen Daten des Models nur für den Auftrag verwenden und nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergeben. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.

7.8 Korruptionsbekämpfung und Sanktionen. Der Kunde bestätigt, das anwendbare Recht zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie das Sanktionsrecht einzuhalten und dass der Auftrag nicht für eine sanktionierte Partei oder einen sanktionierten Zweck erfolgt.

7.9 Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus einer Buchung nicht ohne schriftliche Zustimmung der Agentur abtreten. Die Agentur darf ihre Zahlungsansprüche abtreten.

7.10 Änderungen und Mitteilungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung oder Bestätigung per E-Mail durch die Agentur. Mitteilungen sind per E-Mail an die in der Buchungsbestätigung genannten Adressen wirksam.

7.11 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft; die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Bestimmung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

7.12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Bedingungen und jede Buchung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, sind die Gerichte in Düsseldorf ausschließlich zuständig; die Agentur kann auch am Sitz des Kunden klagen. Bei einer Übersetzung dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

7.13 Annahme. Der Kunde nimmt diese Bedingungen an, indem er eine Buchung bestätigt oder die Leistungen des Models in Anspruch nimmt, je nachdem, was zuerst eintritt.